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Facharztüberweisung

Bei vielen Erkrankungen oder bei speziellen Gesundheitsfragen können Allgemeinmediziner:innen – also Hausärztinnen und Hausärzte – oft helfen. In den meisten Fällen sind sie die erste Ansprechstelle. Bei bestimmten Erkrankungen oder Beschwerden sind jedoch manchmal Untersuchungen nötig, die nicht in der Ordination möglich sind. Oder es ist für die Diagnose und Behandlung ein spezielles medizinisches Wissen erforderlich. In diesen Fällen wird die Patientin oder der Patient an eine Fachärztin oder einen Facharzt überwiesen.

Überweisung, Zuweisung und Einweisung: Was ist das?

  • Bei der Überweisung wird die Patientin oder der Patient für die weitere Behandlung zu einer Fachärztin oder einem Facharzt überwiesen.
  • Bei der Zuweisung benötigt die zuweisende Ärztin oder der zuweisende Arzt für die Diagnose und Behandlung eine konkrete Untersuchung, die sie oder er nicht selbst durchführen kann (z.B. Röntgenbild, Laboruntersuchung). Die Patientin oder der Patient wird daher einer anderen Ärztin bzw. einem anderen Arzt mit einem konkreten Untersuchungsauftrag zugewiesen. Den Befund bespricht die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt dann gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten.
  • Bei der Einweisung wird die Patientin oder der Patient für die weitere medizinische Behandlung stationär in ein Krankenhaus eingewiesen (z.B. für eine Operation).

Benötige ich einen Überweisungsschein?

Wenn Sie direkt eine Fachärztin bzw. einen Facharzt aufsuchen wollen, ist das mit der e-card auch ohne Überweisung möglich.

Hinweis

Für die Durchführung bestimmter fachärztlicher Untersuchungen, wie z.B.Röntgen, Computertomographie, Physikalische Medizin oder Labor, ist fast immer eine Zuweisung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt erforderlich.

Der Überweisungsschein wird gemeinsam mit der e-card (als Anspruchsnachweis) der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt, an die oder den Sie überwiesen wurden.

Wie oft kann ich mit der e-card innerhalb eines Quartals zur Ärztin oder zum Arzt gehen?

Die Anzahl der direkten Arztbesuche mit der e-card (also ohne Überweisung) ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich. Meist können pro Quartal – bei Bedarf auch mehrfach - eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin sowie eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt pro Fachgebiet ohne Überweisung aufgesucht werden.

Informationen darüber erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.

Wie lange ist eine Überweisung gültig?

Überweisungen bzw. Zuweisungen sind ab dem Ausstellungstag drei Monate gültig.

Ist eine Leistung bewilligungspflichtig, dann muss die Überweisung oder Zuweisung dem Krankenversicherungsträger innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem sie ausgestellt wurde, zur Bewilligung vorgelegt werden. Danach kann die Leistung innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Bewilligung in Anspruch genommen werden.

e-Zuweisung

Manche Zuweisungen müssen vom Sozialversicherungsträger bewilligt werden. Für diese Bewilligungen kann eKOS genutzt werden. Die e-Zuweisung (eKOS) ist ein elektronisches Bewilligungsservice, welches für bestimmte medizinische Untersuchungen, wie z.B. Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen, Röntgen oder Sonographie-Ultraschall, sukzessive etabliert wird. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin schickt die Überweisung dabei direkt an Ihren Krankenversicherungsträger.

Die Gültigkeit einer e-Zuweisung beträgt drei Monate ab Ausstellungsdatum.

Derzeit steht das elektronische Kommunikationsservice eKOS nicht bei allen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung, sondern wird Schritt für Schritt eingeführt. In der Übergangsphase können Sie von den Kassenärztinnen bzw. Kassenärzten weiterhin Zuweisungen in Papierform erhalten. Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte stellen Zuweisungen ausschließlich in Papierform aus.

Weitere Informationen zu eKOS erhalten Sie unter eKOS (www.sozialversicherung.at/eKOS)

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Bei Inanspruchnahme einer Vertragsärztin bzw. eines Vertragsarztes sind die Kosten direkt durch die Sozialversicherung abgedeckt.

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2025

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

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